Berlin: (hib/HIL/LEU) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass häusliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf häusliche Krankenpflege, soweit keine ärztliche Behandlung und keine diese unterstützende Behandlungspflege erforderlich ist.
Zur Begründung heißt es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einführung der Fallpauschalregelung würden Patienten heute früher aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu geführt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten. Häufig betreffe das ältere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterstützern mitgezeichnet.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2010
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen Paragraf 37, Absatz 1 SGB V, (Sozialgesetzbuch V) folgendermaßen neu zu regeln:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen Paragraf 37, Absatz 1 SGB V, (Sozialgesetzbuch V) folgendermaßen neu zu regeln:
„(1) Versicherte erhalten (…) neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflege- und hauswirtschaftliche Kräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Operationen und ambulanten Therapien, wenn der individuelle Heilungs- und Genesungsverlauf dies erfordern. Die häusliche Pflege und Unterstützung umfasst im Einzelfall die erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung. (…)"
Begründung
Die vielfältigen Fortschritte und Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalenregelung/DRG’s (Diagnosis Related Groups) haben dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus entlassen werden. Viele Operationen und andere Therapieformen sind in den ambulanten Bereich verlagert worden. Die Länge der Erkrankung ist inzwischen nicht mehr an die Verweildauer im Krankenhaus gebunden.
Immer häufiger werden intensive, komplexe Heilungs- und Genesungsphasen in die Privatheit der eigenen Wohnung verlagert und müssen in vielen Fällen von den Betroffenen selbst finanziert werden. Häusliche Pflege ist heute sehr hochwertig. Wenn man sie sich leisten und selbst bezahlen kann.
Vielfach sind es ältere Menschen, Alleinstehende, Personen mit kleinem Einkommen. Betroffenengruppen und unterschiedliche Stadien im Krankheitsverlauf dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die soziale Schere geht immer weiter auseinander.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3694