Pressemitteilung

Pressemitteilung - Ohne Moos nix los

Symposium - Vom Krankenhaus in die Hilflosigkeit?
Lücken in der nachstationären Versorgung

Sozialverband Deutschland - Mitteilung - Ortsverband Kirchweyhe

Symposium in der Bürgerschaft mit Auftaktveranstaltung

Fachtagung in Bremen "Experten kritisieren Pflegelücke nach Klinikzeit"


AOK hilft Gipsbeinträgern

Wer nach einer Operation pflegebedürftig ist, fällt in eine "ambulante Versorgungslücke": Die Bremer AOK will sich an einem Modellversuch beteiligen. VON KLAUS WOLSCHNER

Schon im ersten Halbjahr 2010, so kündigte AOK-Vorstandsmitglied Manfred Adryan an, könnte eine "ambulante Versorgungslücke" geschlossen werden. Jedenfalls in Bremen und dort nur für Mitglieder der AOK, die mit zwei Kliniken einen Kooperationsvertrag schließen will. Das Problem: Immer mehr Patienten werden nach immer kürzerer Zeit im Krankenhaus "blutig entlassen", wie es im Mediziner-Jargon heißt, und wenn sie zu Hause allein nicht zurecht kommen, dann hilft ihnen oft niemand.

"Dass es Probleme gibt, haben die Fachleute im Bundesministerium für Gesundheit anerkannt", berichtete der Bremer Sozialpolitik-Experte Gerd Glaeske auf einer Fachtagung am Freitag in der bremischen Bürgerschaft. Für Mütter, die Kinder unter 12 Jahren haben, sieht der Gesetzgeber den Anspruch auf eine Haushaltshilfe vor, wenn sie etwa nach einem Beinbruch entlassen werden mit der Maßgabe, zu Hause das Bein hoch zu legen und möglichst wenig zu belasten. Auch Sozialhilfe-Empfänger haben Ansprüche auf Hilfe - alle anderen aber müssten sich Hilfe aus privater Tasche bezahlen, sofern sie keine Familienangehörigen oder Nachbarn haben, die das kostenfrei tun. Früher hatten die Krankenhäuser ein finanzielles Interesse daran, ihre Betten ein paar Tage länger mit Patienten, die nur alltäglichen Hilfebedarf hatten, zu belegen. Nach dem System der "Fallpauschalen" kosten solche Patienten nur noch, die Kliniken verdienen umso mehr, je früher sie die Patienten entlassen.

Wie vielen Menschen ist es zuzumuten, die Hilfe nahe stehender Menschen in Anspruch zu nehmen, wie vielen ist zuzumuten, die Hilfe zu bezahlen, wie viele brauchen wirklich die Hilfe der Krankenkasse? Das sind Fragen, die in einem Bremischen Modellversuch geklärt werden sollen. Der Medizin-Fachmann Hans-Georg Güse, der auch Berater des Vereins ambulante Versorgungslücken ist, berichtete, dass in einem Jahr rund 50 möglicherweise "Betroffene" sich an den Verein gewandt haben.

Klaus Gunder vom Bundesverband der Ersatzkassen bestritt auf der Bremer Tagung schlicht, dass es eine Versorgungslücke gebe. Er stellte die "Sinnhaftigkeit" zusätzlicher Hilfeangebote, die die Kassen belasten könnten, infrage. "Das wundert mich", konterte Adryan von der Bremer AOK, aber auch bei der AOK gebe es auf Bundesebene noch Diskussionen, räumte er ein. Es sei auch schwer zu objektivieren: In Migranten-Familien gebe es kaum eine Lücke, sagte er, weil dort die innerfamiliäre Hilfe noch selbstverständlich sei, die "Versorgungslücke" sei offenbar ein Großstadtproblem. So wird auch im Landesverband Bremen der Ersatzkassen das Thema nicht so schroff abgelehnt wie auf Bundesebene. "Wir diskutieren das", korrigierte Christiane Sudek, Sprecherin des Bremer Ersatzkassen-Verbandes, den Vertreter ihres Bundesverbands.


Gesundheitsökonom Glaeske: Ambulante Versorgungslücke für Ältere schließen

Bremen (epd). Der Bremer Gesundheitsökonom Gerd Glaeske hat den Gesetzgeber aufgefordert, die ambulante Versorgungslücke nach Klinikaufenthalten älterer Menschen zu schließen. "Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren haben im Bedarfsfall ein Recht auf eine Haushaltshilfe, aber an Ältere und Alleinstehende hat man nicht gedacht", kritisierte Glaeske am Donnerstag im epd-Gespräch. Der Bremer Experte, der auch Mitglied des bundesweiten Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist, spricht sich für ein "Modellvorhaben" aus.

Damit könnte Glaeske zufolge beispielsweise in Bremen getestet werden, wie groß der Kreis der Betroffenen ist. "Dazu gehören Menschen wie eine 65-Jährige, die mit beiden Armen im Gips entlassen wurde." Eine private Haushaltshilfe habe sie sich nicht leisten können. "Sie konnte überhaupt nichts machen, hatte aber kein Recht auf Hilfen etwa beim Waschen oder Kochen." Mit Fällen wie diesem beschäftigt sich an diesem Freitag in Bremen ein Fachtag unter dem Titel "Vom Krankenhaus in die Hilflosigkeit? Lücken in der nachstationären Versorgung".

Der Anteil älterer Menschen, die in einem Single-Haushalt lebten und nach einem Klinikaufenthalt auf ambulante Hilfen angewiesen seien, werde in den kommenden Jahren dramatisch steigen, prognostizierte Glaeske. Gleichzeitig sparten die Krankenkassen im stationären Bereich, weil die Krankenhausvergütung auf Fallpauschalen umgestellt worden sei und die Kliniken ihre Patienten möglichst früh nach Hause schickten. Daraus entstünden in der nachklinischen Versorgung individuelle Probleme, die die Kassen auffangen müssten.

Glaeske sieht unter den Kassen eine "gewisse Offenheit" für das Thema. Seit Monaten versucht die Bremerin Elsbeth Rütten mit einer Petition, die Situation für Betroffene zu verbessern. Die 61-jährige ehemalige Krankenschwester hat die Konsequenzen der Versorgungslücke am eigenen Leib erfahren: Wiederholt wurde die alleinstehende Rentnerin am rechten Fuß operiert und immer mit einem Liegegips entlassen. Für Monate war sie bettlägerig und auf sich allein gestellt. Eine Haushaltshilfe konnte sie sich nicht leisten.

Auch Bremens Altbürgermeister Henning Scherf unterstützt die Forderung von Glaeske und Rütten. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinne die ambulante Nachsorge auch außerhalb der Pflegeversicherung bei Akuterkrankungen und nach Operationen an Bedeutung. "Eine solidarische Gesellschaft darf nicht den Geldbeutel oder die Höhe der Rente zum Indikator für den Genesungsprozess werden lassen", sagte Scherf.


Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Neusser Pflegedienst ließ alzheimerkranken Patienten im Stich – kündigte den Pflegevertrag fristlos!

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich am Donnerstag, dem 16.07.2009, stundenlang
mit einer Streitsache befassen müssen, bei der ein Neusser Pflegedienst einem alzheimerkranken
Patienten fristlos (!) die häusliche Versorgung aufgekündigt hat, zunächst
nur mündlich und dann nach Protest auch schriftlich. Grund: Der Patient sei schwierig zu
pflegen, man habe vergeblich eine Sedierung verlangt. Tatsache ist, dass der Patient vor
etwas über einer Woche Pflegehandlungen abgewehrt hat und dabei eine Pflegekraft verletzt
haben soll (Rippe angebrochen). Der Pflegedienst machte danach telefonisch Schadensersatzansprüche geltend. Der Sohn des Patienten, selbst in der Krankenpflege ausgebildet, ist der Meinung, dass der Vater grundsätzlich völlig friedlich sei. Nur wenn man
sich ihm nicht fachgerecht nähere, z.B. von hinten kommend mit dem Lappen das Gesicht
waschen wolle, könne es zu Abwehrreaktionen kommen. Dies müsse dem Fachpersonal
bekannt sein.

Die Bemühungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 16.07.2009, vermittelnd
den Pflegedienst zu einer Weiterführung der Betreuung zu bewegen, auch mit der Zusage,
noch einmal eine ärztliche Beurteilung wegen einer möglicherweise sinnvollen Medikation
einzuholen, blieben erfolglos. Am Nachmittag des 16.07.2009 überbrachte der Pflegedienst die schriftliche Kündigung des Pflegevertrages und führte die letzte Pflege durch. Die gesamte Pflegedokumentation einschließlich Pflegeplanung und weiterer Unterlagen,
die ja eigentlich für die weitere Versorgung benötigt werden, nahm der Pflegedienst
trotz heftigen Protestes der Familie mit. Kopien dieser Unterlagen wurden nicht angeboten.
Die Pflege war von einem Tag zum anderen nicht mehr gewährleistet – rechtswidrig!
Der Pflegedienst wurde von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wiederholt telefonisch
auf die erforderliche Sicherstellung der Versorgung und die Garantenstellung bzw. die
mögliche unterlassene Hilfeleistung aufmerksam gemacht. Diese Hinweise wurden aber lapidar gekontert mit der Bemerkung: Es bleibt dabei, wir kommen nicht mehr.

Am Morgen des 17.07.2009 hat der Sohn des Patienten die Versorgung des Vaters durch
verspäteten Dienstantritt bei seinem Arbeitgeber selbst vorgenommen, notgedrungen.
Kurz danach erschien dann doch der Pflegedienst - vielleicht wegen des schlechten Gewissens - und wollte - nach dem Vorgeplänkel überraschend – die Morgenpflege durchführen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk versuchte daraufhin erneut, mit der Pflegedienstleitung
telefonisch in Kontakt zu treten. Es stand aber nur der Anrufbeantworter zur Verfügung. Deshalb wurde dringend um einen Rückruf gebeten. Es war beabsichtigt zu erörtern, wie denn am Wochenende die Versorgung gesichert werden könne. Der Pflegedienst
hat sich daraufhin aber weder bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch bei der Familie gemeldet.
Der konkrete Pflegevertrag sieht die ordentliche Kündigung der Vereinbarung in Schriftform
vor. Kündigungsfrist: 10 Tage. Gemessen an einem AOK-Mustertext, der von 6 Wochen
spricht, ein wenig knapp. Von einer fristlosen Kündigung ist im hier maßgeblichen Vertrag überhaupt nichts zu lesen. Allerdings wird sie aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen
im Prinzip zulässig sein (müssen). Aber die insoweit erforderlichen "wichtigen Gründe"
sind weit und breit nicht zu sehen.
Inzwischen konnte durch Vermittlung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ein anderer
Pflegedienst unter Darlegung aller Begleitumstände dafür gewonnen werden, die
Übernahme der Versorgung ab sofort zu gewährleisten.

Es wird nun aber gleichwohl geboten sein, dass die zuständigen Krankenkassen / Pflegekassen
bzw. ihre Verbände aktiv werden und klarstellen, dass ein Pflegedienst, der durch
fristlose Kündigung einen Patienten von einer Stunde zur anderen nicht mehr versorgt, eindeutig gegen den pflegerischen Sicherstellungsauftrag verstößt und die Frage der weiteren Zulassung zur ambulanten Pflege gestellt werden muss. 
Werner Schell http://www.wernerschell.de
Text ist zur Veröffentlichung frei

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Wer hilft nach dem Krankenhaus ?

Bremen/Bremerhaven (vda). Elsbeth Rütten erfährt die „Versorgungslücke“ am eigenen Leib:
2006 wird sie zwei Mal am Fuß operiert. Als sie aus dem Krankenhaus entlassen wird, ist sie
zwar formal nicht mehr pflegebedürftig,
braucht aber dennoch Hilfe. Ein dicker Gips bis zum Knie verhindert, dass sie einkaufen oder Wäsche waschen kann.

Zwölf Wochen lang. Für eine ambulante Hilfe zahlt ihre Krankenkasse nicht. Dieser
„Versorgungslücke“ will die 61-jährige Bremerin nun ein Ende bereiten – mit einer Petition an
den Deutschen Bundestag. Rund 23 500 Unterschriften hat Rütten mit ihren 20 Mitstreitern schon gesammelt.

Zwei Drittel der Unterzeichner sind über 50 Jahre alt. „Wir bekommen Unterstützung
von Flensburg bis Bayern“, erzählt sie. Auch Regierungschef Jens Böhrnsen und sein Vorgänger Henning Scherf haben unterschrieben.

„Die Menschen werden immer früher aus den Krankenhäusern entlassen, aber oft fehlen Freunde und Familie, die helfen können“, sagt Rütten. Wenn Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation noch hilfsbedürftig seien, sollten die Krankenkassen zahlen. Dazu müsste ein Paragraf im Sozialgesetzbuch geändert werden, der einen rechtlichen Anspruch nur für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren vorsieht. „Das ist sehr ungerecht“, betont die ehemalige Krankenschwester. Während der parlamentarischen Prüfung der Petition können noch bis Ende August Unterschriften gesammelt werden. „Wir hoffen, dass der Petitionsausschuss nach der Sommerpause sagt: Bundestag, du musst hier nachbessern.“

Auch  aus Bremerhaven bekommt Rütten Zustimmung. „Es kann nicht sein, dass Menschen nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt nach Hause kommen und dort im Regen stehen gelassen werden“, sagt Hans-Joachim Weiß, Vorsitzender des Seniorenbeirats.

Er will in der Seestadt so viele Unterschriften wie möglich sammeln. Trotz eines geplanten Runden Tisches stößt Rütten bei den Kassen auf Widerstand. Statt nach dem Staat zu rufen, sollten die Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft werden, sagt Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung der Ersatzkassen. Über Dienstleistungszentren könnten Haushaltshilfen günstig angefordert werden. Sollten die Kassen die Kosten übernehmen müssen, sei mit Zusatzbeiträgen für die Versicherten zu rechnen. Rütten ist dennoch optimistisch: „Wir haben positive Signale aus Berlin. Krankenhaus und ambulante Versorgung müssen enger zusammenwachsen.“

Sollen die Krankenkassen Haushaltshilfen finanzieren? Stimmen Sie ab unter www.nordsee-zeitung.de Wer die Petition an den Bundestag unterstützen möchte, kann an folgenden Orten in Bremerhaven unterschreiben: - Die Listen liegen im Seniorentreff Ernst-Barlach-Haus, Am Holzhafen 8, montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr aus, ! 0471 - 3 91 65 59

- Auch die Diakonie-Geschäftsstelle, Jacobistraße 44, unterstützt die Petition!         04719 55 52 10 

- Ebenso die Nordsee-Pflege, Grashoffstr. 36–38, ! 0471- 90 22 20

Mit freundlicher Erlaubnis der Nordsee-Zeitung

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Nach der Klinik im Versorgungsloch 
Paritätischer: Krankenkassen stellen bei ambulanter Nachsorge auf stur - Polit-Magazin "Panorama" berichtet
as Lüneburg.  Zwei Tage nach der Herzschrittmacher-Operation war die 78 Jahre alte Lüneburgerin schon wieder zu Hause. Einen Tag später aber meldete sie sich mit Schmerzen und schweren Blutergüssen an rechtem Arm und Oberkörper bei ihrem Hausarzt. Die Dame sei nicht in der Lage gewesen, den Alltag zu meistern. Doch die ambulante Nachsorge sei nicht geregelt gewesen, und die Krankenkasse stellte auf stur. So schilderten es gestern Verantwortliche des Paritätischen in Lüneburg. Sie prangern die Lücken in der ambulanten Versorgung an. Denn die alte Dame ist in Lüneburg kein Einzelfall.

Acht Patienten mit Versorgungslücken waren allein in den vergangenen Wochen beim Paritätischen in der Geschäftsstelle am Altenbrücker Damm aufgelaufen. "Wir haben dann nach Lösungen gesucht", sagt Ralf Gremmel, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen, Kreisverband Lüneburg. Früher hätten sich die Patienten eine Verordnung von der Klinik mitgeben lassen, "die dann bei den ambulanten Diensten abgegeben wurde, die sich auch um die Kostenerstattung gekümmert haben". Doch mit Einführung der Fallpauschalen hätten sich die Kassen bei der ambulanten Nachsorge auf die Kannregel zurückgezogen, mancher Patient falle so ins Versorgungsloch.

Das Thema ist brisant: Der "Markt" im NDR hatte schon berichtet, jetzt nimmt das Polit-Magazin "Panorama" die ambulante Nachsorge ins Visier.

Vielfach sind es gerade ältere Menschen oder Alleinstehende, die nach einem Klinikaufenthalt in Not geraten. "Eigentlich müssten die Krankenkassen die ambulante Versorgung zahlen, tun sie aber nicht, weil es zurzeit noch laut Paragraph 37, Absatz 1, Sozialgesetzbuch V eine Kannregelung ist", kritisieren Geschäftsführer Gremmel und Pflegedienstleiterin Heide Schmidt. Jörg Gurock von der Barmer hält dagegen: "Die medizinische Behandlung wie zum Beispiel Verbandswechsel oder Arzneiverabreichung sowie Heil- und Hilfsmittel werden gewährt. Aber die Kosten für die Grundversorgung wie Essen machen oder das Anziehen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Regelung."

"Panorama" (ARD) wird voraussichtlich am Donnerstag, 16. Juli, um 21.45 Uhr einen Beitrag zum Thema senden. Laut Redakteur Volker Steinhoff werden unter anderem verschiedene Fallbeispiele gezeigt. Im Mittelpunkt steht das Problem, das Steinhoff so skizziert: "Die Krankenhauszeiten haben sich mit Einführung der Fallpauschalen verkürzt. Das ist sinnvoll, wenn danach die Krankenkassen für die ambulante Versorgung bezahlen müssen." Das täten sie aber nicht. Ein Problem, das der Paritätische schon seit Einführung der Fallpauschalen (DRG) mit Sorge sieht, so Heide Schmidt, die laut Paritätischem auch in der Sendung zu Wort kommen wird.

Das massive Problem hat auch die Bremerin Elsbeth Rütten am eigenen Leib erlebt. Zweimal kam die Rentnerin in die Situation, dass sie ambulante Nachsorge gebraucht hätte, sie aber nicht bekam. Sie hat die Gruppe Ambulante Versorgungslücken gegründet, deren Schirmherr der ehemalige Bremer Erste Bürgermeister Dr. Henning Scherf ist. Die Gruppe will mittels einer Petition an den Bundestag erwirken, dass der § 37, Absatz 1, SGB V dahingehend geändert wird, dass Kassen bei Bedarf für die ambulante Nachsorge zahlen müssen. "Wir haben inzwischen 25 000 Unterschriften eingereicht", sagte Rütten zur LZ.

"Wir unterstützen diese Petition", sagt Heide Schmidt, die bereits in der NDR-Sendung "Markt" live zu dem Thema Stellung genommen hatte.

© Landeszeitung für die Lüneburger 14. Juli 2009

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Hamburgs Partner im Gesundheitswesen wollen Versorgung für ältere Menschen in Hamburg verbessern

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=45178#45178


http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/pressemitteilungen.php

Veröffentlicht mit freundlicher Zustimmung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Unabhängige und gemeinnützige Initiative Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Presseinformation Bremen, 03.07.09
„Was meinen Sie, sollen die Krankenkassen Haushaltshilfen finanzieren?“ fragte die NORDSEE-ZEITUNG am 1. Juli 09 Ihre LeserInnen.

91% der TeilnehmerInnen sprachen sich für eine Lösung aus, die die Kassen stärker in der Verantwortung sieht. „Dies ist zwar keine repräsentative Befragung, aber es zeigt blitzlichtartig wie die Menschen über das Thema denken“, kommentiert Elsbeth Rütten, die Sprecherin der Gruppe „Ambulante Versorgungslücken“ das Ergebnis. „Die Zeit ist reif für neue Lösungsansätze und zukunftsorientierte Antworten!“ Rütten verweist auf das aktuelle Sachverständigengutachten "Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens", welches einen Tag zuvor, am 30 Juni 09 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt offiziell übergeben worden war.

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Online-Befragung

 NORDSEE-ZEITUNG, 1. Juli 09 

Zum Artikel  "Wer hilft nach dem Krankenhaus?"

"Wer aus dem Krankenhaus
entlassen wird, ist mitunter
noch hilfebedürftig und
kann nicht alleine einkaufen
oder Wäsche waschen.
Was meinen Sie, sollen die Krankenkassen
Haushaltshilfen finanzieren?"
Ihre Meinung:
91 % sprachen sich für eine Finanzierung durch die Krankenkassen aus!

9% hielten dagegen!

173 : 22
Stand 2.Juli 09, 13.14 Uhr

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Zustimmung derNORDSEE-ZEITUNG

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Initiative sammelt weiter Unterschriften

Bremen (rog). Die Unterschriftensammlung für die öffentliche Petition der Bremer Gruppe "Ambulante Versorgungslücken" geht weiter. Obwohl die Petition sich bereits in der parlamentarischen Prüfung des Deutschen Bundestages befindet, können noch Unterschriften abgegeben werden. Darauf wies jetzt Elsbeth Rütten, die Initiatorin der Gruppe "Ambulante Versorgungslücken" hin. Wer möchte, kann unter der Telefonnummer 0163/4430020 Unterschriftenlisten bestellen oder sie von der Homepage der Gruppe herunterladen. "Man merkt deutlich, wie groß die Sorgen unter vielen älteren Menschen ist, nach einem Krankenhausaufenthalt zwischen allen Stühlen zu landen", betonte Rütten.

© Bremer Tageszeitungen AG 29.06.2009.

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Initiative: Petition ist jetzt online
Bremer bitten um Unterschriften 
Bremen, 05.05.09 Von Merret Nommensen

Bremen. Die erste Hürde ist genommen: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Antrag der Gruppe Ambulante Versorgungslücke angenommen. Die Bremer Initiative will eine gesetzliche Änderung der häuslichen Pflege erkämpfen und hat damit großes Aufsehen erregt. Ab heute können Befürworter auf der Internetseite des Bundestages die Petition virtuell unterzeichnen. 50 000 Unterschriften braucht Initiatorin Elsbeth Rütten bis zum 25. Mai., dann könnten sie und ihre Mitstreiter ihr Anliegen persönlich dem Petitionsausschuss vortragen. Mit ihrem Engagement will die Gruppe eine gesetzliche Neuregelung für Patienten erwirken, die nach einem Krankenhausaufenthalt ambulante Nachsorge brauchen. Bislang ist eine solche Versorgung durch die meisten Krankenkassen nicht gedeckt.
Etwa 10 000 Unterschriften hat die Bremer Gruppe schon zusammen, auch dank der vielen Unterstützer vom Bundesverband der Berufsbetreuer bis zu Diakonie und Rotes Kreuz. Beistand kommt auch von Bürgerschaftspräsident Christian Weber, der die Initiative "persönlich und politisch" begrüßt. Um die öffentliche Aufmerksamkeit nochmal zu erhöhen, schlägt er ein Symposium in der Bürgerschaft mit Vertretern aus Gesundheit und
Wohlfahrt vor. Auch Rütten und ihre Mitstreiter setzen nicht allein auf virtuelle Unterstützung. Durch Sammelaktionen etwa während des Kirchentags will die Gruppe noch mehr Menschen erreichen und für ihr Anliegen gewinnen. Initiatorin Rütten ist zuversichtlich, dass genügend Unterschriften zusammenkommen: "Das Thema ist für viele eine Herzensangelegenheit." Die Petition kann im Internet unterschrieben werden: www.bundestag.de/Petitionen, weitere Sammelaktionen gibt es unter anderem am Wochenende auf dem Bremer Marktplatz.

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Petition zu Paragraf 37 (1) SGB V geht online!
Virtuelle Unterzeichnung beginnt 4. Mai 09, 11.30 Uhr
Bundesweit bereits 10.000fache Unterstützung der Petition.

Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken lädt die Presse für Montag, den 4. Mai 2009, 12.15 Uhr zu einem Pressegespräch in die Veranda des Bürgerhauses Weserterrassen, Osterdeich 70 b ein.

Neben Christian Weber dem Präsident der Bremischen Bürgerschaft und des Landtags der Freien Hansestadt Bremen, werden unter anderem VertreterInnen verschiedener Wohlfahrtsorganisationen und Dachorganisationen privater Pflege anwesend sein und im Gespräch zur Verfügung stehen.

Ab Montag haben Menschen endlich die Wahl ob sie virtuell oder handschriftlich das Anliegen der Bremer Gruppe Ambulante Versorgungslücken unterstützen wollen. Die Vorabprüfung ihrer Petition an den Deutschen Bundestag hat die Gruppe geschafft und somit die erste Hürde genommen. Es müssen jedoch mindestens 50 000 UnterstützerInnen werden - In den nächsten drei Wochen, bis zum 25. Mai 09 - Drei Wochen sind ein enges Zeitfenster. Dennoch sehen dies die aktuellen Verfahrensregeln des Petitionsrechts vor.

"8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen (…)„wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (…) (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4). "

"8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen (4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die Betroffene zustimmt.“

Ziel der Petition ist, Politik und die Gesetzlichen Krankenkassen dringlich auf ihre gesundheitspolitische Verantwortung hinzuweisen. Vier Jahre Fallpauschaleregelung haben gezeigt, Krankenhäuser werden zunehmend zum Reparaturbetrieb degradiert. Akute Heilungs- bzw. Genesungsprozesse im ersten halben Jahr einer Erkrankung werden einfach an das Individuum delegiert. Es ist an der Zeit, dass Politik endlich aufhört eigene Hilflosigkeit auf die Betroffenen zu verlagern und die Krankenkassen wieder verbindlich in die gesundheitspolitische Nachsorge einbindet. Weitere Nachfragen unter 0421-38 09 734 & 0163-443 00 20

Elsbeth Rütten

Sprecherin Ambulante Versorgungslücken

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Petition ist bundesweit auf den Weg gebracht
"Gruppe Ambulante Versorgungslücken" reicht Forderung nach Neuregelung beim Bundestag ein 
Von Tina Groll

"Bremen. Ein wenig zittrig sind ihre Hände dann doch, als sie mit dem Finger über die Maus fährt: Elsbeth Rütten hat es geschafft - ihre Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt auf ambulante Nachsorge angewiesen sind, wird mit einigen Mausklicks auf der Internetseite des Deutschen Bundestages als Petition auf den Weg gebracht.
Ein halbes Jahr lang hat die Sprecherin der Initiative "Gruppe Ambulante Versorgungslücken" hart für diesen Moment gearbeitet. In wenigen Tagen bis maximal vier Wochen soll eine Rückmeldung aus Berlin erfolgen - dann soll der Antrag auf die Petition bearbeitet sein, und "jeder in ganz Deutschland und sogar auf der Welt kann über das Internet unsere Forderung unterschreiben", erzählt Elsbeth Rütten.
50 000 Unterschriften müssen zusammenkommen, damit die Petition in die parlamentarische Prüfung kommt. Dann kann die Initiative ihr Anliegen persönlich im Petitionsausschuss des Bundestages vortragen. Derzeit befinden sich 495 Forderungen für Gesetzesänderungen in diesem Stadium. Für Elsbeth Rütten würde damit ein lang ersehnter und heiß umkämpfter Wunsch in Erfüllung gehen: die Neuregelung des Paragrafen 37 des Sozialgesetzbuches (SGB). Der Paragraf regelt die häusliche Krankenpflege. "Aber darin klafft eine erhebliche Getzeslücke", sagt Elsbeth Rütten. Der Paragraf müsse dringend ergänzt werden. "Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich nicht weiterhin legal abgefedert und durch den Gesetzgeber abgesichert aus der ambulanten Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt heraushalten", fordert die Bremerin. Wer häusliche Pflege nicht bezahlen kann, sei derzeit auf sich selbst gestellt, kritisiert Elsbeth Rütten. Dies treffe besonders ältere, alleinstehende Menschen und Personen mit kleinem Einkommen.
Elsbeth Rütten war selbst nach einer Operation am Fuß davon betroffen. Hilfe stand ihr nicht zu - und wurde auch nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie musste sich um sich selbst kümmern - und begann zu recherchieren, welche Ausmaße die Gesetzeslücke hat. Die Bremerin stieß auf viele andere Patienten in Not - und gründete kurzerhand die "Gruppe Ambulante Versorgungslücken". Sie fordert in der Petition, dass Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder ambulanten Therapie neben der ärztlichen Behandlung auch häusliche Krankenpflege durch Pflegekräfte und Haushaltshilfen bekommen, wenn dies erforderlich ist. Mittlerweile hat der ehemalige Bürgermeister Henning Scherf die Schirmherrschaft übernommen. Außerdem hat Elsbeth Rütten bereits mit einigen großen gesetzlichen Krankenkassen gesprochen und ihr Anliegen vielen Bundestagsabgeordneten in Berlin und dem Gesundheitsministerium vorgestellt.
"Mit dem Thema rennen wir offene Türen ein", berichtet die engagierte Bremerin. Sowohl Abgeordnete als auch Verbände, Krankenhäuser und viele Krankenkassen würden einräumen, dass es einen großen Nachbesserungsbedarf gebe. "Insofern bin ich sehr zuversichtlich, dass wir die erforderlichen 50 000 Unterschriften zusammenbekommen."

http://www.weser-kurier.de/20090409/btag_1670.php?MeldungsID=2009040900829


Information & Einladung zur Pressekonferenz "Gruppe Ambulante Versorgungslücken"

Patienten lehnen sich nach vier Jahren Fallpauschalenregelung gegen Auswirkungen der Gesundheitsreformen auf.

8. April 2009, 13.00 Uhr, Bürgerhaus Weserterassen, Osterdeich 70 b Bremen startet die öffentliche und bundesweite Petition zum Paragrafen 37 (1) SGB V offiziell durch. Sie geht während des Pressegesprächs online. Via Mausklick erreicht sie den Deutschen Bundestag.

50 000 Unterschriften muss die Gruppe Ambulante Versorgungslücken sammeln, damit Sie Rederecht im Petitionsausschuss erhält und persönlich die vielfältigen Problemlagen ambulanter Nachsorge vortragen kann. Bremer PatientInnen haben inzwischen die Möglichkeit in vielen Hausarztpraxis der Petition beizutreten und dort persönlich zu unterzeichnen. Man aber auch heute schon die Petition von der Website der Gruppe Ambulante Versorgungslücken herunterladen und Unterstützung sammeln. http://www.ambulante-versorgungsluecke.de

"Das Thema ambulante Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, im Rahmen der Genesung oder nach einer ambulanten Therapie, gehört endlich in den Deutschen Bundestag", so Elsbeth Rütten, die Sprecherin der Gruppe. Sobald der Petionsausschuss seine Aufgabe, die Prüfung der Petition erledigt hat, kann man auch online der Petion beitreten. - Drei Wochen - Parallel läuft die ganze Zeit die Beitretung zur Petition mit einer persönlichen Unterschrift

- voraussichtlich bis ca. 13.05.09 -

Text:

„(1) Versicherte erhalten (…) neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflege- und hauswirtschaftliche Kräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Operationen und ambulanten Therapien, wenn der individuelle Heilungs- und Genesungsverlauf dies erfordern. Die häusliche Pflege und Unterstützung umfasst im Einzelfall die erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung. (…)„
Begründung Die vielfältigen Fortschritte und Entwicklungen in der Medizin sowie die Einführung der Fallpauschalenregelung/DRG’s (Diagnosis Related Groups) haben dazu geführt, dass Menschen inzwischen immer früher aus dem Krankenhaus entlassen werden. Viele Operationen und andere Therapieformen sind in den ambulanten Bereich verlagert worden. Die Länge der Erkrankung ist inzwischen nicht mehr an die Verweildauer im Krankenhaus gebunden.  

Immer häufiger werden intensive, komplexe Heilungs- und Genesungsphasen in die Privatheit der eigenen Wohnung verlagert und müssen in vielen Fällen von den Betroffenen selbst finanziert werden. Häusliche Pflege ist heute sehr hochwertig. Wenn man sie sich leisten und selbst bezahlen kann.
Vielfach sind es ältere Menschen, Alleinstehende, Personen mit kleinem Einkommen. Betroffenengruppen und unterschiedliche Stadien im Krankheitsverlauf dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die soziale Schere geht immer weiter auseinander."
______________________ Krankenkassen betonen, dass Sie bereit sind in diesem Bereich nachzubessern, "wenn" der Gesetzgeber sie auffordere. Wir sollten sie beim Wort nehmen;-) Bitte unterstützen Sie uns, berichten und informieren Sie andere über diese Petition - Unterzeichnen auch Sie das Anliegen - Für weitere Fragen haben stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Elsbeth Rütten Sprecherin Gruppe Ambulante Versorgungslücken

Presseinformation

25.03.09

„Eigenverantwortung haben immer die Anderen“ heißt es am 7. April 2009 zwischen 17.00 – 20.00 Uhr in der Stadtbibliothek Bremen. Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken wird den Weltgesundheitstag 2009 zum Anlass nehmen, den Verantwortungsdiskurs im Gesundheitswesen, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu thematisieren. Haben vier Jahre Erfahrungen mit den DRG’s, den Fallpauschalenregelungen, neue Ergebnisse zu Tage gefördert? Assoziiert man beim Begriff „Eigenverantwortung“ inzwischen eher einen „Megatrend“ oder verbirgt sich dahinter gar das „Unwort des Jahres“? Leidenschaftlich und oft konträr scheinen sich gerade in diesem Bereich unterschiedlichen Positionen und Wahrnehmungswelten gegenüber zu stehen. Vor allen Dingen dann, wenn man die Zukunft einer älter werdenden Gesellschaft vor Augen und die Erfahrungen der Fallpauschalenregelungen im Nacken hat. Wer hat da eigentlich „Was“ zu verantworten oder gar auszubaden? Wem dienen oder helfen Eigenverantwortungsförderungs- und Forderungsmechanismen? Ist der gegenwärtige Stand der Debatte um Verantwortung am Ende oder ist es endlich an der Zeit eine neue Standortbestimmung vorzunehmen, neue Antworten zu suchen und zu finden, die auch in der Zukunft eines sozialen und Miteinanders tragen? Prof. Dr. Bettina Schmidt, die Autorin des Buches „Eigenverantwortung haben immer die Anderen“, wird mit dem Wirtschaftsjournalist Erik Haendeler „Die Geschichte der Zukunft“ und dem Bremer Hausarzt Dr. Günther Egidi unterschiedliche Positionen vorstellen, ausloten und über deren Chancen, Möglichkeiten, Grenzen und Perspektiven diskutieren. Weitere Auskünfte und Rückfragen unter 0163-4430020 & 0421-3809734 Elsbeth Rütten, Sprecherin, Gruppe Ambulante Versorgungslücken


Pressemitteilungen

Bremen, 9.03.09
Öffentliche Petition zu Versorgungslücken
Wirkungsvoll setzte die Gruppe Ambulante Versorgungslücken den Auftakt für ihre Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag. "Es war ein großartiger Erfolg", freut sich Christa Munzel von der Initiative, die am Wochenende 7./8. 03.09 auf der Seniorenmesse Bremen Obervieland zwei Tage lang Unterschriften gesammelt hatte. "Dreiviertel der BesucherInnen waren spontan bereit unser Anliegen zu unterstützen und zu unterschreiben".
Nun will man den Gesetzgeber direkt anzusprechen und dem Thema ambulante Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalte endlich Gehör im Deutschen Bundestag verschaffen.
"Die Gesetzlichen Krankenkassen sehen sich alleine scheinbar nicht in der Lage", so Munzel weiter.
 
Die ambulante Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt ist inzwischen auf drei oder fünf Tage reduziert worden und dies, obwohl die Verweildauer im Krankenhaus, im Rahmrn der Fallpauschalen immer weiter reduziert wurde. In vielen Fällen losgelöst davon, wie langwierig und intensiv der Heilungsprozess ist. Im ersten Halbjahreszeitraum sind Menschen den Kassen gegenüber oftmals ziemlich rechtlos.
Die Gesetzlichen Kassen legen die bestehenden gesetzlichen Regelungen vielfach sehr restriktiv aus.
Statt verantwortungsvoll endlich die  bestehenden Lücken in diesem Bereich zu schliessen oder einfach ihre Satzungen zu ergänzen werden neue  "Schwarzen Peter" gesucht.
Gerne verweisen die Kassen inzwischen auf die Krankenhäuser, statt ihre eigenes unsolidarisches Handeln in den blick zu nehmen und zu ändern.
Ältere und alleinstehende Menschen oder aber jene mit kleinem Einkommen sind oftmals diejenigen, die das Ergebnis besonders dramatisch zu spüren kriegen.
Gleichzeitig betonen die Kassen, dass sie sich einer Aufforderung des Gesetzgebers fügen würden, um ihre Leistungen im Bereich der ambulanten Nachsorge nachzubessern.
"Dies können die Krankenkassen gerne haben", so Elsbeth Rütten die Sprecherin der Initiative.
Unsere Gruppe hat einstimmig beschlossen, mit ihrem Anliegen in Berlin vorstellig zu werden.
"Gesund werden im Patientenhotel", Bremener Zeitung, 11.01.2009

"Lieber ins Patientenhotel... ", Stuttgarter Zeitung, 09.01.2009

Ideen für häusliche Pflege, Kreiszeitung Syke

Dr. Henning Scherf, Schirmherr seit 12.11.2008

So funktioniert der Gesundheitsfonds ("Stern")

Transparency Deutschland




Petition "Ambulante Versorgungslücken"

Auch in der SPD-Geschäftsstelle, Schifferstr. 22, kann ab 13. Juli zwischen 9 und 16 Uhr unterschrieben werden.
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